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Rechtsprechung
   FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00   

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FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00 (https://dejure.org/2001,16325)
FG München, Entscheidung vom 27.03.2001 - 6 K 225/00 (https://dejure.org/2001,16325)
FG München, Entscheidung vom 27. März 2001 - 6 K 225/00 (https://dejure.org/2001,16325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zufluss einer Gewinntantieme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11 Abs. 1 Satz 1
    Zufluss einer Gewinntantieme; Einkommensteuer 1993

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zufluss einer Gewinntantieme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80

    Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
    Denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542 , BStBl II 1984, 480 ; vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92, BFHE 176, 317 , BStBl II 1995, 362 ).
  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
    Der Anspruch auf eine "Gewinntantieme" entsteht grundsätzlich mit Ende des Geschäftsjahrs und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juli 1993 I B 54/93, BFH/NV 1994, 345, und vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224 , BStBl II 1998, 545 , m. w. N.).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92

    Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
    Denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542 , BStBl II 1984, 480 ; vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92, BFHE 176, 317 , BStBl II 1995, 362 ).
  • BFH, 29.04.1992 - I R 21/90

    Tantiemenvereinbarung unter Vorbehalt

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
    Eine Vereinbarung ist im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung klar, wenn ein außenstehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung der Gesellschaft auf einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter beruht, deren Vollzug keiner weiteren Ermessensakte seitens der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung bedarf (vgl. hierzu betr. den Umfang einer Vergütung auch BFH-Urteil vom 29.4.1992 I R 21/90, BFHE 168/151, BStBl II 1992, 851, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.1995 - I R 64/94

    Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer mehrgliedrigen

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
    Der wesentliche Grund für diese Rechtsprechung ist die Vermeidung von Gewinnmanipulationen durch den beherrschenden Gesellschafter (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 I R 64/94, BFHE 170, 321, BStBl II 1996, 246 ).
  • BFH, 28.07.1993 - I B 54/93

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafters (§ 20 EStG )

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
    Der Anspruch auf eine "Gewinntantieme" entsteht grundsätzlich mit Ende des Geschäftsjahrs und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig (vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. Juli 1993 I B 54/93, BFH/NV 1994, 345, und vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224 , BStBl II 1998, 545 , m. w. N.).
  • BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71

    Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung -

    Auszug aus FG München, 27.03.2001 - 6 K 225/00
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige die Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1975 IV R 190/71, BFHE 115, 559 , BStBl II 1975, 776 ).
  • FG Nürnberg, 12.11.2009 - 4 K 1570/08

    Zuflusszeitpunkt von Tantiemeforderungen eines beherrschenden

    Der Zufluss von Tantiemen beim beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer zahlungsfähigen GmbH sei in der Regel bei Beschlussfassung über die Gewinnverwendung diesem zuzurechnen, auch wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruches beschlossen habe (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 27.03.2001 6 K 225/00).

    Die angeführte BFH Rechtsprechung erging zwar zum Bereich der Kapitaleinkünfte, sie lässt sich jedoch auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit übertragen (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 27.03.2001 6 K 225/00, juris; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 07.11.1996 8 K 108/95, EFG 1997, 872; ähnlich Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 11 Rdnr. B 51).

    Dieser hat es nach der Beschlussfassung über den Jahresabschluss jederzeit in der Hand, die ihm als Geschäftsführer zustehende Tantieme auszuzahlen , und deshalb hat er ab diesem Zeitpunkt die Verfügungsmacht über die Tantieme erlangt (so auch Urteil des Finanzgerichts München vom 27.03.2001 6 K 225/00, juris; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.11.1996 8 K 108/95, EFG 1997, 872; ähnlich Trzaskalik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 11 Rdnr. B 51).

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